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Das Jagd(ausübungs-)recht ist die Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet Wild zu hegen und die Jagd auszuüben.
Mit dem Jagdrecht ist auch die Pflicht zur Hege verbunden. Das Jagdrecht steht allen Eigentümern des Grund und Bodens zu, kann aber auch verpachtet werden, was als Regelfall zu bezeichnen ist.

Das Jagdrecht zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass alle übergeordneten Rechtsgebiete berührt werden, und zwar das Zivilrecht, Verwaltungsrecht und auch das Strafrecht.

Das Jagdrecht in Deutschland befindet sich spätestens seit der Neuregelung des Bundesjagdgesetzes und des Waffengesetzes zum 01.04.2003 im stetigen Umbruch.
Eine ständig wachsende Durchdringung dieser speziellen Rechtsmaterie mit Vorschriften aus den Bereichen des Natur- und Umweltschutzes, des Tierschutzes und des Lebensmittelrechts sind die Konsequenz und haben zu einem großen Beratungsbedarf geführt, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Rechtsfragen rund um den Jagdschein / Waffenbesitzkarte ( Erteilung, Verlängerung, Einziehung etc.)
  • Jagd- und waffenrechtliche Zuverlässigkeit
  • Rechtliche Fragen beim Auftreten von Tierseuchen, insbesondere Schweinepest, Geflügelpest, Vogelgrippe usw.(wie verhalte ich mich als Jagdpächter, welche Ansprüche habe ich gegen den Verpächter oder gegen staatliche Stellen, gibt es Schadensersatz usw.)
  • Probleme von Jagdpächtern untereinander, mit dem Verpächter, oder dem Nachbarrevierinhaber usw.

 

 

 

RA Klus

Blatt

 
 
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