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In dem Schwerpunktgebiet Jagd- und Waffenrecht werden wir für unsere Mandanten sowohl forensisch (gerichtlich) aber auch und vor allem beratend tätig.

Gerade im jagdrechtlichen Bereich ist von außerordentlicher Wichtigkeit bzw. von großem Interesse, im Rahmen der Mediation zwischen Jagdgenossen untereinander, zwischen Verpächter und Pächter, zwischen benachbarten Jagdrevieren u.s.w. beratend und schlichtend tätig zu werden.

Es handelt sich bei der Jagd schließlich um die Ausübung eines Hobbies, bei dem man gerichtliche Auseinandersetzung tunlichst vermeiden sollte.
Um dies zu gewährleisten, bietet es sich an, beratend entweder nur für den Mandanten oder auch für beide betroffenen Seiten tätig zu werden. Dies hat sich in der Vergangenheit als durchaus positiv bewährt.

Die Aufgabengebiete unterteilen sich wie folgt:

  • Rechtsfragen rund um den Jagdschein und Waffenbesitzkarte (insbesondere Widerruf und Einziehung)
  • Bewertung und Abwicklung von Wildschadensfällen
  • Gestaltung und Überprüfung von Jagdpachtverträgen
  • Geltendmachung von Jagdpachtminderungen
  • Schadensersatzrecht
  • Verteidigung bei Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren

 

 

 

RA Klus

Blatt

 
 
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